Neuer Förderaufruf zur Elektrifizierung der Fahrzeugflotte


E-Auto an der Ladestation
17. März 2023 | Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) startet einen neuen Förderaufruf der Förderrichtlinie Elektromobilität über den Projektträger Jülich (PtJ).
Gefördert werden:
 
  • Elektro-Pkw der Klasse M1 max. 8 Sitzplätze ohne Fahrersitz,
  • Elektro-Leichtfahrzeuge der Klassen
      - L2e: Dreirädriges Kleinkraftrad bis 45 km/h
      - L5e: Dreirädriges Kleinkraftrad über 45 km/h
      - L7e: Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug mit einer Leermasse bis zu 450 kg
      - L6e: Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug bis 45 km/h
  • und die im Zusammenhang mit der Beantragung benötigte Ladeinfrastruktur.
In diesem Zuge werden die Ivestitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor mit bis zu 40 % gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen können noch einen Bonus von 10 % erhalten.

Die Fördermittel pro Antrag müssen bei vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben mindestens 15.000 Euro betragen, bei allen anderen mindestens 17.850 Euro.
 
Die Anträge können bis spätestens 20. April 2023 eingereicht werden.
 
Alle Unterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie und zu den Aufrufen finden sich auf der Webseite des Projektträgers Jülich.

Informationen zum Förderaufruf
Antworten auf die häufigsten Fragen
 
In einem Online-Seminar am 27. März 2023 um 13 Uhr wird auf die Inhalte des Förderaufrufs für Unternehmen, Verbände und Vereine eingegangen und offene Fragen werden beantwortet.

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