HBZ Münster führt Pflicht zum Tragen medizinscher Masken ein


Grafik Corona-FFP2
26. Januar 2021 | Gemeinsam wollen wir die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus weiter senken. In Einklang mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt deswegen ab Mittwoch, dem 27.01.2021 die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP2 oder OP) in den Gebäuden und auf dem Gelände des HBZ. Auch wenn nur wenige, notwendige Kurse aktuell in Präsenz stattfinden, wollen wir so unser Hygienekonzept weiter stärken. Weiterhin bleiben unsere Gebäude am HBZ für Besucher geschlossen. Sie erreichen uns telefonisch unter 0251-705-0