Förderprogramme: ZIM-Aufträge wieder möglich


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29. August 2022 | Ab sofort können wieder Anträge im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gestellt werden. Trotz der Budgetaufstockung um 139 Mio. € auf nun 700 Mio. € werden jedoch strengere Förderbedingungen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eingeführt.
So gilt für Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für eine Forschungs- und Entwicklungsprojekt haben, dass erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Förderung möglich ist. Die Maßnahme gilt rückwirkend. Zukünftig wird die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen stark eingeschränkt, um hohe Vorbindungen in den Folgejahren zu verhindern und die Flexibilität für neue Vorhaben zu erhalten.

In Abhängigkeit vom Antragseingang bzw. von der Zahl der förderwürdigen Anträge behält sich das BMWK weitere Maßnahmen zur Steuerung des Programmes vor, die auch bereits eingegangene Anträge betreffen können. Dazu zählt beispielsweise die Kürzung der förderfähigen Kosten. Dies kann aber auch bedeuten, dass Innovationen härter begutachtet werden.
 
Ihr Ansprechpartner bei der HWK Münster ist Hans-Dieter Weniger, Tel.: 0251/5203-120

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