BAFA-Programm: „Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“


Münzen in Form von Zahnrädern
28. Februar 2024 | Wollen Sie die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens verbessern sowie die Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit stärken? Lassen Sie sich mit einem Zuschuss für eine externe Unternehmensberatung durch den Bund fördern. Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
 
Unternehmen, die diese Beratung in Anspruch nehmen wollen, müssen den Antrag online auf der Antragsplattform des BAFA stellen. Befindet sich ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr der Gründung, müssen sie ein kostenloses Kontaktgespräch mit einem Regionalpartner z.B. ihrer Handwerkskammer nachweisen.

Die förderfähigen Beratungskosten betragen max. 3.500,- €. Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 50% der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.750,-€ pro Betriebsstätte. Bei dem ausgewählten Beratungsunternehmen muss die notwendige Beratereigenschaft im Sinne der Förderrichtlinie vorliegen (BAFA-Zertifizierung). Die Beratung sowie die Einreichung des Verwendungsnachweises müssen spätestens sechs Monate nach Beantragung abgeschlossen sein.

Die Handwerkskammer Münster als Regionalpartner informiert ihre Mitgliedsbetriebe über den Ablauf des Förderprogramms. Zudem werden die zur Antragstellung notwendigen Bestätigungen über durchgeführte Informationsgespräche ausgestellt.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

 

Kontakt


Münsterland

Ute Raape-Berghoff

Telefon 0251 5203-238
ute.raape-berghoff@hwk-muenster.de



Emscher-Lippe-Region

Dagmar Voigt-Sanktjohanser

Telefon 0209 38077-10
dagmar.voigt-sanktjohanser@hwk-muenster.de


 

Weitere Informationen zur BAFA - Unternehmensberatung