Meisterprüfung

Unterricht

Die Handwerkskammer Münster unterstützt die ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschüsse bei einer Vielzahl von Meisterprüfungen. Diese werden häufig unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Lehrgänge durchgeführt.

Haben Sie die Meisterprüfung in allen Teilen bestanden, werden Ihnen das Meisterprüfungszeugnis und der Meisterbrief ausgestellt. Den „großen Meisterbrief“ erhalten Sie zudem im Rahmen einer Feierstunde.

 

Zulassung


Zulassung zur Meisterprüfung


Für die Meisterprüfung in einem Handwerk, das zulassungspflichtig betrieben werden kann (Anlage A der Handwerksordnung), gilt:

Die Zulassung erfolgt durch den jeweiligen Meisterprüfungsausschuss über den Ansprechpartner in Ihrer Handwerkskammer.
 
  • Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk bestanden hat oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgelegt hat.
  • Zuzulassen ist auch, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige (es dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden) Berufstätigkeit ausgeübt hat.
Für die Meisterprüfung in einem Handwerk, das zulassungsfrei betrieben werden kann (Anlage B der Handwerksordnung), gilt:
 
  • Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von den Zulassungsvoraussetzungen ganz oder teilweise befreien.

Bitte beachten Sie:

Um zu überprüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der Meisterprüfung die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen werden, benötigen wir gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung zur Meisterschule folgende Unterlagen in Fotokopie:
 
  • Nachweis über die Gesellen- oder Abschlussprüfung
  • Tabellarischer Lebenslauf
Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse, Echelmeyerstraße 1-2, 48163 Münster, oder unterhalb im Bereich Anmeldung zur Meisterprüfung. Durch die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang wird, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, kein Anspruch auf Zulassung zur Meisterprüfung erworben!

 

Meister-Berufe


Meisterberufe A - G

 
  • Buchbinder

  • Büchsenmacher (Anlage A)

  • Dachdecker (Anlage A)

  • Drucker/Schriftsetzer

  • Elektrotechniker (Anlage A)

  • Feinwerkmechaniker (Anlage A)

  • Fleischer (Anlage A)

  • Fliesen-, Platten-, Mosaikleger (Anlage A)

  • Friseur (Anlage A)

  • Gold-/Silberschmiede

I - R

 
  • Informationstechniker (Anlage A)

  • Installateur-/Heizungsbauer (Anlage A)

  • Kälteanlagenbauer (Anlage A)

  • Karosserie- / Fahrzeugbauer (Anlage A)

  • Klempner (Anlage A)

  • Kraftfahrzeugtechniker (Anlage A)

  • Landmaschinenmechaniker (Anlage A)

  • Maler und Lackierer (Anlage A)

  • Maurer und Betonbauer (Anlage A)
  • Metallbauer (Anlage A)

  • Ofen-/Luftheizungsbauer (Anlage A)

  • Raumausstatter (Anlage A)

S - Z

 
  • Schornsteinfeger (Anlage A)

  • Steinmetzen-/Steinbildhauer (Anlage A)
     
  • Straßenbauer (Anlage A)

  • Stuckateur (Anlage A)

  • Textilreiniger

  • Tischler (Anlage A)

  • Uhrmacher

  • Wärme-, Kälte-, Schallschutzisolierer (Anlage A)

  • Zahntechniker (Anlage A)

  • Zimmerer (Anlage A)

  • Zweiradmechaniker (Anlage A)

Anmeldung/Kosten


Anmeldung zur Meisterprüfung

Um an den Meisterprüfungen teilnehmen zu können, müssen Sie schriftlich oder elektronisch (z.B. eingescannt per E-Mail) einen Antrag auf Zulassung stellen.

Zum Herunterladen


Zur Befreiung von Teilen der Meisterprüfung aufgrund bereits erfolgreich abgelegter Fortbildungsprüfungen sind Kopien dieser Prüfungszeugnisse mit einem formlosen Antrag auf Befreiung einzureichen.
Kosten der Meisterprüfung

Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie gern bei Ihrem/Ihrer zuständigen Ansprechpartner/-in erfragen.

Ansprechpartner Meisterprüfungen
 

Rechtsgrundlagen


Rechtsgrundlagen der Meisterprüfung


Die Handwerkskammer Münster führt zurzeit in 33 Handwerksberufen Meisterprüfungen durch. Bitte beachten Sie: Der Zusatz „Anlage A" weist darauf hin, dass es sich gemäß Anlage A der Handwerksordnung um ein Handwerk handelt, das zulassungspflichtig betrieben werden kann.

Rechtsgrundlagen für die Abnahme der Meisterprüfung sind:
 
  • §§ 45-51 der Handwerksordnung
  • Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO)
  • Verordnung über die gemeinsamen Anforderungen in der Meisterprüfung (AMVO)
  • Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil des jeweiligen Handwerks