Die Handwerkskammer Münster unterstützt die ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschüsse bei einer Vielzahl von Meisterprüfungen. Diese werden häufig unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Lehrgänge durchgeführt.
Haben Sie die Meisterprüfung in allen Teilen bestanden, werden Ihnen das Meisterprüfungszeugnis und der Meisterbrief ausgestellt. Den „großen Meisterbrief“ erhalten Sie zudem im Rahmen einer Feierstunde.
Zulassung
Zulassung zur Meisterprüfung
Für die Meisterprüfung in einem Handwerk, das zulassungspflichtig betrieben werden kann (Anlage A der Handwerksordnung), gilt:
Die Zulassung erfolgt durch den jeweiligen Meisterprüfungsausschuss über den Ansprechpartner in Ihrer Handwerkskammer.
- Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk bestanden hat oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgelegt hat.
- Zuzulassen ist auch, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige (es dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden) Berufstätigkeit ausgeübt hat.
- Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Bitte beachten Sie:
Um zu überprüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der Meisterprüfung die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen werden, benötigen wir gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung zur Meisterschule folgende Unterlagen in Fotokopie:
- Nachweis über die Gesellen- oder Abschlussprüfung
- Tabellarischer Lebenslauf
Meister-Berufe
I - R
- Informationstechniker (Anlage A)
- Installateur-/Heizungsbauer (Anlage A)
- Kälteanlagenbauer (Anlage A)
- Karosserie- / Fahrzeugbauer (Anlage A)
- Klempner (Anlage A)
- Kraftfahrzeugtechniker (Anlage A)
- Landmaschinenmechaniker (Anlage A)
- Maler und Lackierer (Anlage A)
- Maurer und Betonbauer (Anlage A)
- Metallbauer (Anlage A)
- Ofen-/Luftheizungsbauer (Anlage A)
- Raumausstatter (Anlage A)
Anmeldung/Kosten
Kosten der Meisterprüfung
Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie gern bei Ihrem/Ihrer zuständigen Ansprechpartner/-in erfragen.
Ansprechpartner Meisterprüfungen
Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie gern bei Ihrem/Ihrer zuständigen Ansprechpartner/-in erfragen.
Ansprechpartner Meisterprüfungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen der Meisterprüfung
Die Handwerkskammer Münster führt zurzeit in 33 Handwerksberufen Meisterprüfungen durch. Bitte beachten Sie: Der Zusatz „Anlage A" weist darauf hin, dass es sich gemäß Anlage A der Handwerksordnung um ein Handwerk handelt, das zulassungspflichtig betrieben werden kann.
Rechtsgrundlagen für die Abnahme der Meisterprüfung sind:
- §§ 45-51 der Handwerksordnung
- Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO)
- Verordnung über die gemeinsamen Anforderungen in der Meisterprüfung (AMVO)
- Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil des jeweiligen Handwerks