WIPANO-Förderung von Patent oder Gebrauchsmusteranmeldung: Antragstellung noch bis zum 30.06.2023 möglich


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06. Juni 2023 | Handwerksbetriebe können über das Programm "WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" noch bis zum 30.06.2023 Anträge stellen und Zuschüsse für eine Schutzrechtsanmeldung erhalten.
Bis zu 10.000 Euro Zuschuss kann ein Unternehmen für eine Schutzrechtsanmeldung erhalten. Wobei die Förderquote sich auf max. 50 Prozent beläuft. Antragsberechtigt sind KMU, die in den zurückliegenden drei Jahren kein Schutzrecht bzw. noch nie ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben. Das Programm beinhaltet fünf Leistungspakete. Falls das Programm komplett ausgeschöpft werden sollte, kann ein max. Zuschuss von 16.600 Euro (max. 50 Prozent Förderung) erreicht werden.

Damit eine Förderung erfolgen kann, muss im Vorfeld der Schutzrechtsanmeldung ein Antrag beim Projektträger Jülich (PTJ) gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich. Für alle Förderschwerpunkte ist zu berücksichtigen, dass mit dem Vorhaben bzw. den Aktivitäten zum Vorhaben nicht vor dem Bewilligungszeitraum begonnen werden darf! Verstöße gegen diesen Grundsatz führen unmittelbar zum Ausschluss der Förderfähigkeit.
 
Ansprechpartner bei der HWK Münster ist der Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT), Hans-Dieter Weniger (Tel.: 0251/5203-120, hans-dieter.weniger@hwk-muenster.de).
 
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