Frist für Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen endet Ende September


Taschenrechner und Münzen
14. August 2024 | Das Bundeswirtschaftsministerium weist auf die letztmalige Frist zum Einreichen der Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. September hin.
In einer Pressemitteilung informiert das Ministerium, dass eine weitere Fristverlängerung für die Schlussabrechnung über diesen Termin hinaus ausgeschlossen sei. Es teilt mit, dass die betroffenen Betriebe in der Regel bereits einen prüfenden Dritten, etwa Steuer- oder Wirtschaftsberatungen, zur Einreichung der Schlussabrechnung beauftragt hätten. In Gesprächen mit den Berufsorganisationen wurde jedoch darauf hingewiesen, dass viele Schlussabrechnungen von den prüfenden Dritten nicht final eingereicht werden könnten, da von den Mandanten noch nicht alle Unterlagen vorlägen.

Das Bundeswirtschaftsministerium weist nun explizit darauf hin, dass die vorläufig bewilligten Anträge nach den Förderbedingungen abgelehnt und die gewährten Corona-Wirtschaftshilfen vollständig zurückgefordert würden, sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum Endtermin 30. September eingereicht werden. Durch die fristgemäße Einreichung könnten diese negativen Konsequenzen vermieden werden.
 
Die Handwerkskammer Münster empfiehlt den betroffenen Betrieben, fehlende Unterlagen erforderlichenfalls gegenüber den prüfenden Dritten beizubringen und so gemeinsam sicherzustellen, dass diese die Schlussabrechnung fristgerecht einreichen könnten.
 
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