Allgemeine Hinweise zur Mautpflicht im Handwerk
Seit 1. Oktober 2015 ist der Geltungsbereich der Lkw-Maut auf dem mautpflichtigen Streckennetz auch auf Fahrzeuge zwischen 7,5 und 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ausgedehnt worden. Seit Juli 2018 erfolgt die Ausdehnung der Mautpflicht auf alle Bundesstraßen. Ab dem 1. Dezember 2023 wird statt des tatsächlichen Gewichtes die technisch zugelassene Gesamtmasse relevant. Bei dieser Ausweitung ist zu beachten, dass auch Fahrzeuge mit geringerem Gewicht in die Mautpflicht fallen können, wenn die 7,5-Tonnen-Grenze insbesondere bei mitgeführtem Anhänger erreicht oder überschritten wird.
Zunächst ist zu prüfen, ob:
A: mautpflichtige Straßen in der Arbeitspraxis genutzt werden, und
B: die betrieblichen Fahrzeuge nach ihrer Gewichtsklasse (ggf. mit Anhängern ab 7,5 Tonnen) und
C: nach ihrer Zweckbestimmung bzw. konkreten Nutzung in die Mautpflicht fallen und
wenn diese Fragen bejaht werden:
D: welche Form der Mauterfassung gewählt werden soll.
Zunächst ist zu prüfen, ob:
A: mautpflichtige Straßen in der Arbeitspraxis genutzt werden, und
B: die betrieblichen Fahrzeuge nach ihrer Gewichtsklasse (ggf. mit Anhängern ab 7,5 Tonnen) und
C: nach ihrer Zweckbestimmung bzw. konkreten Nutzung in die Mautpflicht fallen und
wenn diese Fragen bejaht werden:
D: welche Form der Mauterfassung gewählt werden soll.
Welche Methoden der Mauterfassung sind möglich?
Die Mauterfassung erfolgt durch die Firma Toll Collect. Es gibt drei Methoden zur Meldung der mautpflichtigen Strecke:
- Online-Einbuchung (externer Link)
- Einbuchung per App (externer Link)
- Meldung über Terminals in Raststätten und Tankstellen (externer Link)
- Einbau einer On Board Unit (OBU) (externer Link)