Anerkennung internationaler Berufsqualifikationen
Die Handwerkskammer ist zuständig für die Gleichwertigkeitsfeststellung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen gemäß der Handwerksordnung, nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz sowie dem Bundesvertriebenengesetz.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Handwerkskammerbezirk Münster haben oder künftig dort in einem Handwerksberuf arbeiten möchten, stehen wir für die Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses gern zur Verfügung.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Handwerkskammerbezirk Münster haben oder künftig dort in einem Handwerksberuf arbeiten möchten, stehen wir für die Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses gern zur Verfügung.
Sollten Sie noch nicht in Deutschland wohnen und auch noch keine konkrete Arbeitsstelle nachweisen können oder sollte es sich bei Ihrer Berufsqualifikation nicht um einen handwerklichen Beruf handeln, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung.
Unsere Servicezeiten sind:
Montag bis Freitag:
10 - 12 Uhr
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10 - 12 Uhr
Kontakt
Yuliya TezlawRaum B 108
Telefon: 0251 705-1794
Fax: 0251 705-551794
E-Mail: anerkennung@hwk-muenster.de
Christoph Kattentidt
Raum D 294
Telefon: 0251 705-1429
Fax: 0251 705-551429
E-Mail: anerkennung@hwk-muenster.de