Die Handwerkskammer hat zur Regelung, Überwachung und Förderung sowie zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ein Verzeichnis zu führen, in das die in ihrem Bezirk bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen werden. Dieses Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird "Lehrlingsrolle" genannt.
Die Mitarbeiter der Lehrlingsrolle helfen Ihnen gerne bei Fragen zu nachfolgenden Punkten:
Die Mitarbeiter der Lehrlingsrolle helfen Ihnen gerne bei Fragen zu nachfolgenden Punkten:
- Eintragung in die Lehrlingsrolle
- Änderung bzw. Löschung von Lehrverträgen
- Lehrvertragsinhalten
- Lehrzeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub
- Eintragungsvoraussetzungen
- Ausbildungsberechtigung
- Ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Anrechnung von vorangegangenen Ausbildungszeiten
- Eintragungsgebühren
- Ausbildungszahlen (Statistik)
Eintragung
Eintragung in die Lehrlingsrolle
Der Ausbildungsbetrieb hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in die Lehrlingsrolle über die Innung, Kreishandwerkerschaft oder direkt bei der Handwerkskammer zu beantragen.
Diese Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
- die Vertragsniederschrift in 4-facher Ausfertigung
- der Antrag auf Eintragung in die Lehrlingsrolle
- Wenn der Auszubildende jünger als 18 Jahre ist: die ärztliche Bescheinigung der Erstuntersuchung
Für die Eintragung in die Lehrlingsrolle ist eine Eintragungsgebühr an die Handwerkskammer Münster zu entrichten. Sie beträgt zur Zeit
- vor Ablauf des 1. Ausbildungsmonats: 30 Euro
- nach Ablauf des 1. Ausbildungsmonats: 60 Euro.
Lehrvertrag
Lehrvertrag
Vor Beginn einer Berufsausbildung muss zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden. Ausbildender ist derjenige, der einen anderen zur Berufsausbildung einstellt. Davon ist derjenige zu unterscheiden, der die Ausbildung durchführt. Das kann der Ausbildende selbst oder ein von ihm beauftragter Ausbilder sein. Auszubildender oder Lehrling ist derjenige, der ausgebildet wird. Ist er noch minderjährig, muss zum Vertragsschluss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden. Das sind in der Regel die Eltern. Der Berufsausbildungsvertrag muss schriftlich abgefasst werden.
Die Vertragsniederschrift muss folgende Mindestangaben enthalten:
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
- Allgemeine Hinweise auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind
Online-Lehrvertrag
Online-Lehrvertrag
Ausbildungsvertrag online: Lehrvertrag schnell und bequem ausfüllen
Unser digitaler Ausbildungsvertrag (Link im blauen Feld) unterstützt Sie beim Ausfüllen neuer Verträge. Zunächst geben Sie die Betriebs- und Lehrlingsdaten und den Ausbildungsberuf ein. Viele vertragsrelevante Angaben wie Vergütung, Urlaub, wöchentliche Ausbildungszeit usw. werden anschließend automatisch nach den uns derzeit bekannten Informationen voreingestellt. Sie können diese Voreinstellungen natürlich individuell anpassen.
Danach drucken Sie den Vertrag aus und lassen ihn von allen Beteiligten unterschreiben. Für die Eintragung in die Lehrlingsrolle benötigen wir ab sofort nur noch eine gescannte Version des Vertrages, den Antrag auf Eintragung sowie weitere Unterlagen (z.B. ärztl. Erstuntersuchung) als pdf-Datei.
Diese schicken Sie bitte unter Angabe des Ausbildungsberufes (Betreffzeile) per Mail an lehrlingsrolle@hwk-muenster.de.
Die von Ihnen erfassten Daten werden elektronisch an die Handwerkskammer übermittelt, so dass die Eintragung des zugesandten Berufsausbildungsvertrages zeitnaher erfolgen kann. Der Schutz für die Übermittlung der Daten wird durch eine SSL-Verschlüsselung sichergestellt.
Kontaktdaten:
Mail: lehrlingsrolle@hwk-muenster.de
Handwerkskammer Münster
Lehrlingsrolle
Echelmeyerstr.1-2
48163 Münster
Info-Hotline 0251/705 4711
Ausbildungsvergütung
Ausbildungsvergütung
Der Auszubildende erhält vom Ausbildenden während der Ausbildung eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach dem Alter des Auszubildenden und der Dauer der Berufsausbildung.Die Vergütung ist so zu bemessen, dass sie mindestens jährlich ansteigt. Die Vergütung muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt werden. Im Krankheitsfall wird die Vergütung bis zu sechs Wochen weitergezahlt.
Soweit eine für den Ausbildenden und den Auszubildenden verbindliche Tarifregelung zur Höhe der Vergütung vorliegt, darf diese im Ausbildungsvertrag nicht unterschritten werden.
Ansprechpartner
Gebäudereiniger, Land- und Baumaschinenmechatroniker, Zweiradmechatroniker
Telefon 0251 705-1752
magdalena.krausa@hwk-muenster.de
Design- und Kosmetikberufe, Kraftfahrzeugmechatroniker
Telefon 0251 705-1784
mechthild.mecklenborg@hwk-muenster.de