Lehrlingsrolle

Handwerker bei der Arbeit
Die Handwerkskammer hat zur Regelung, Überwachung und Förderung sowie zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ein Verzeichnis zu führen, in das die in ihrem Bezirk bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen werden. Dieses Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird "Lehrlingsrolle" genannt.

Die Mitarbeiter der Lehrlingsrolle helfen Ihnen gerne bei Fragen zu nachfolgenden Punkten:
 
  • Eintragung in die Lehrlingsrolle
  • Änderung bzw. Löschung von Lehrverträgen
  • Lehrvertragsinhalten
  • Lehrzeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub
  • Eintragungsvoraussetzungen
  • Ausbildungsberechtigung
  • Ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Anrechnung von vorangegangenen Ausbildungszeiten
  • Eintragungsgebühren
  • Ausbildungszahlen (Statistik)

Eintragung


Eintragung in die Lehrlingsrolle


Der Ausbildungsbetrieb hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in die Lehrlingsrolle über die Innung, Kreishandwerkerschaft oder direkt bei der Handwerkskammer zu beantragen.

Diese Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
 
  • die Vertragsniederschrift in 4-facher Ausfertigung
  • der Antrag auf Eintragung in die Lehrlingsrolle
  • Wenn der Auszubildende jünger als 18 Jahre ist: die ärztliche Bescheinigung der Erstuntersuchung
Um eine Verkürzung der Berufsausbildung zu erreichen, sind Zeugnisse und Unterlagen einzureichen, aus denen der Nachweis für eine Ausbildungszeitverkürzung hervorgeht oder die anrechnungsfähige Ausbildungsleistungen belegen.

Für die Eintragung in die Lehrlingsrolle ist eine Eintragungsgebühr an die Handwerkskammer Münster zu entrichten. Sie beträgt zur Zeit
 
  • vor Ablauf des 1. Ausbildungsmonats: 30 Euro
  • nach Ablauf des 1. Ausbildungsmonats: 60 Euro.
 Die Ansprechpartner für Ihr Gewerk finden Sie weiter unten.

Lehrvertrag


Lehrvertrag


Vor Beginn einer Berufsausbildung muss zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden. Ausbildender ist derjenige, der einen anderen zur Berufsausbildung einstellt. Davon ist derjenige zu unterscheiden, der die Ausbildung durchführt. Das kann der Ausbildende selbst oder ein von ihm beauftragter Ausbilder sein. Auszubildender oder Lehrling ist derjenige, der ausgebildet wird. Ist er noch minderjährig, muss zum Vertragsschluss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden. Das sind in der Regel die Eltern. Der Berufsausbildungsvertrag muss schriftlich abgefasst werden.

Die Vertragsniederschrift muss folgende Mindestangaben enthalten:
 
  • Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Zahlung und Höhe der Vergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  • Allgemeine Hinweise auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind
Jeder Berufsausbildungsvertrag muss in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer eingetragen werden. Im Berufsausbildungsvertrag dürfen keine Vereinbarungen getroffen werden, die mit dem Sinn und Zweck einer Berufsausbildung in Widerspruch stehen oder zu Ungunsten des Auszubildenden von den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes abweichen.

Online-Lehrvertrag


Online-Lehrvertrag


Ausbildungsvertrag online: Lehrvertrag schnell und bequem ausfüllen





Unser digitaler Ausbildungsvertrag (Link im blauen Feld) unterstützt Sie beim Ausfüllen neuer Verträge. Zunächst geben Sie die Betriebs- und Lehrlingsdaten und den Ausbildungsberuf ein. Viele vertragsrelevante Angaben wie Vergütung, Urlaub, wöchentliche Ausbildungszeit usw. werden anschließend automatisch nach den uns derzeit bekannten Informationen voreingestellt. Sie können diese Voreinstellungen natürlich individuell anpassen.
 
Danach drucken Sie den Vertrag aus und lassen ihn von allen Beteiligten unterschreiben. Für die Eintragung in die Lehrlingsrolle benötigen wir ab sofort nur noch eine gescannte Version des Vertrages, den Antrag auf Eintragung sowie weitere Unterlagen (z.B. ärztl. Erstuntersuchung) als pdf-Datei.
 
Diese schicken Sie bitte unter Angabe des Ausbildungsberufes (Betreffzeile) per Mail an lehrlingsrolle@hwk-muenster.de.
 
Die von Ihnen erfassten Daten werden elektronisch an die Handwerkskammer übermittelt, so dass die Eintragung des zugesandten Berufsausbildungsvertrages zeitnaher erfolgen kann. Der Schutz für die Übermittlung der Daten wird durch eine SSL-Verschlüsselung sichergestellt.
 
Kontaktdaten:
 
Mail: lehrlingsrolle@hwk-muenster.de
 
Handwerkskammer Münster
Lehrlingsrolle
Echelmeyerstr.1-2
48163 Münster
 
Info-Hotline 0251/705 4711
 

Ausbildungsvergütung


Ausbildungsvergütung

Der Auszubildende erhält vom Ausbildenden während der Ausbildung eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach dem Alter des Auszubildenden und der Dauer der Berufsausbildung.

Die Vergütung ist so zu bemessen, dass sie mindestens jährlich ansteigt. Die Vergütung muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt werden. Im Krankheitsfall wird die Vergütung bis zu sechs Wochen weitergezahlt.

Soweit eine für den Ausbildenden und den Auszubildenden verbindliche Tarifregelung zur Höhe der Vergütung vorliegt, darf diese im Ausbildungsvertrag nicht unterschritten werden.

Ansprechpartner

Ansprechpartner


Bau- und Ausbauberufe


Gudrun Frehe

Telefon 0251 705-1758
gudrun.frehe@hwk-muenster.de

Elektro- und Metallberufe


Erika Egberink

Telefon 0251 705-1757
erika.egberink@hwk-muenster.de

Gesundheits-, Holz- und Nahrungsmittelberufe


Kirsten Rott

Telefon 0251 705-1781
kirsten.rott@hwk-muenster.de

Gebäudereiniger, Land- und Baumaschinenmechatroniker, Zweiradmechatroniker


Magdalena Krausa

Telefon 0251 705-1752
magdalena.krausa@hwk-muenster.de

Sanitär-Heizung-Klima-Berufe


Daniela Oberholz

Telefon 0251 705-1785
daniela.oberholz@hwk-muenster.de

Design- und Kosmetikberufe, Kraftfahrzeugmechatroniker


Mechthild Mecklenborg

Telefon 0251 705-1784
mechthild.mecklenborg@hwk-muenster.de